| Stadtführungen in Freiburg, geführte Radtouren
in der Regio, Events und Betriebsausflüge für Gruppen und auch
speziell für Schulklassen.. Ob sportlich oder gemächlich, Freiburg und die regionalen Highlights im Dreiländereck stecken voller Überraschungen. Strecke, Treffpunkt und ein attraktives Programm werden individuell abgestimmt. Wir sind aktiv in Freiburg, Schwarzwald, Kaiserstuhl, Rheinebene, Markgräflerland, Elsaß, Basel, französische und schweizer Jura. |
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Service Qualität
Baden Württemberg |
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Mitglied im Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. |
Fernando Schüber Kandelblickstr. 10 79108 Freiburg Tel: 07665 - 9471021 / Fax 07665 - 930760 / info@freiburg-aktiv.de |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen, die "Freiburg Aktiv" erstellt hat, regeln das Rechtsverhältnis für alle Tour- und Reiseverträge zwischen den Kunden und "Freiburg Aktiv" und ergänzen die reiserechtlichen Vorschriften der § 651a I BGB. Sie werden von dem Kunden mit der Buchung anerkannt und vor der Buchung übermittelt.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Der Vertragsabschluss muß grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Mündlich erteilte Aufträge erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung
durch "FREIBURG AKTIV" Wirksamkeit. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung
meldet sich der Kunde verbindlich für die gewünschte Tour oder Reise
an.
1.2 Von den Reisebedingungen oder den Prospektaussagen abweichende Zusagen
sind nicht bindend. Vom Kunden speziell geäußerte Wünsche
müssen von "Freiburg Aktiv" ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden. Sie sind sonst nicht Bestandteil dieses Tour- oder Reisevertrages.
2. BEZAHLUNG
2.1 Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20 % des Tour- oder
Reisepreises fällig. Der restliche Betrag ist 14 Tage vor Reisebeginn
zu bezahlen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Die Zusendung bzw. Aushändigung der Tour- oder Reiseunterlagen erfolgt
nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch kurzfristig vor Tour- oder
Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung
der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu
vertreten hat. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch seitens
des Reiseteilnehmers und keine Reiseverpflichtung seitens "Freiburg Aktiv".
2.2 Rücktrittsgebühren sowie verauslagte Kosten sind sofort bei
Abrechnung fällig.
3. LEISTUNGEN
3.1 Der Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich
aus den Angaben der Tour- oder Reisebestätigung sowie aus der für
den Zeitpunkt der Tour oder Reise gültigen Leistungsbeschreibung des
Veranstalterprogramms. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende
Mitteilungen vor Vertragsabschluß bleiben vorbehalten.
3.2 Kurzfristige Abweichungen von einzelnen Reiseleistungen während einer
Tour oder Reise aufgrund der örtlichen nicht hervorsehbaren Begebenheiten
und/oder erkennbaren individuellen Fähigkeiten oder der Wünsche
der Teilnehmer oder wegen von "Freiburg Aktiv" nicht zu vertretenden
Zeitverzögerungen oder tatsächlichen Beschränkungen bleiben
vorbehalten. Im übrigen sind Änderungen oder Abweichungen einzelner
Tour- oder Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, nur gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Mängelhaftungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
3.3 "Schlechtwetter"
Da "schlechtes Wetter" von jedem Menschen anders definiert wird,
finden die Touren von "Freiburg Aktiv" bei jedem Wetter statt. Dennoch
ist "Freiburg Aktiv" bemüht, auf Wunsch des Kunden oder der
Teilnehmergruppe ein Ersatzprogramm zu gestalten. Sollten die Kosten des Ersatzprogramms
die ursprünglichen Touren- oder Reisekosten überschreiten, so hat
der Kunde die im Einzelfall vereinbarten Mehraufwendungen von "Freiburg
Aktiv" zu erstatten.
3.4 Fremdleistungen
Leistungen, die als Fremdleistungen (z.B. Transfers, Hotels, Restaurants etc.)
lediglich vermittelt werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von "Freiburg
Aktiv", sofern sie in den Reisebeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet worden sind. Grundlage für Leistungen ist der Prospekt
des Dritten, dessen Angaben für "Freiburg Aktiv" nicht bindend
sind.
3.5 Buchung von Zimmern
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer
gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, ist "Freiburg Aktiv" berechtigt, den vollen Zimmerpreis
zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig
unterzubringen.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Reise oder Tour zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei "Freiburg
Aktiv". Die Erklärung bedarf keiner bestimmten Form, dem Kunden
wird aber empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Rücktrittskosten
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise oder
Tour nicht an, kann "Freiburg Aktiv" angemessenen Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung
des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
4.3 Stornierungskosten
Statt der nachgewiesenen Kosten gemäß Ziffer 4.2 kann "Freiburg
Aktiv" folgende pauschale Stornokosten erheben:
a. bis zum 30. Tag vor Antritt bis zu 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch
50,- €.
b. ab dem 29. Tag bis zum 20. Tag vor der Abreise bis zu 25 % des Reisepreises
c. ab dem 19. Tag bis zum 10. Tag vor der Abreise bis zu 50 % des Reisepreises
d. ab dem 09. Tag bis zum 04. Tag vor der Abreise bis zu 65 % des Reisepreises
e. ab dem 03. Tag vor der Abreise und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des
Reisepreises.
4.4 Umbuchungen
Umbuchungen sind nur mit unserem Einverständnis gegen ein Umbuchungsentgelt
möglich.
Das Umbuchungsentgelt richtet sich jeweils nach dem Umfang der Umbuchung und
dem damit verbundenen Mehraufwand, liegt jedoch bei mindestens 25,- €
pro Reiseteilnehmer. Umbuchungswünsche des Kunden nach dem Ablauf o.
g. Fristen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß
den Ziffern 4.2 und 4.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden.
5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH "FREIBURG AKTIV"
5.1 "Freiburg Aktiv" kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise oder Tour vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
a. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise
oder Tour ungeachtet einer Abmahnung von "Freiburg Aktiv" nachhaltig
stört oder wenn er sich in erheblichen Maße vertragswidrig verhält,
ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. Kündigt "Freiburg
Aktiv", so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgeschriebenen Beträge.
b. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende
Reise oder Tour auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann "Freiburg
Aktiv" bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl den Reisevertrag
kündigen. In jedem Fall ist "Freiburg Aktiv" verpflichtet,
den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise oder Tour hiervon in Kenntnis zu setzen und
ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde
kann an einer mindestens gleichwertigen Reise oder Tour teilnehmen, wenn "Freiburg
Aktiv" in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden
aus seinem Angebot anzubieten. Sofern "Freiburg Aktiv" zu einem
solchen Angebot nicht in der Lage ist oder auch auf Wunsch des Kunden, erhält
dieser den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche bestehen
nicht.
5.2 Sowohl Reiseveranstalter als auch der Kunde können den Vertrag kündigen,
wenn infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer
Gewalt die Reise oder Tour erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird. Der Reiseveranstalter kann für die bereits erbrachte oder zur Beendigung
der Reise oder Tour noch zu erbringende Reiseleistung eine angemessene Entschädigung
verlangen. Mehrkosten für eine evtl. Rückbeförderung sind von
den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei im übrigen Mehrkosten
dem Kunden zur Last fallen.
6. MÄNGELHAFTUNG
6.1 "Freiburg Aktiv" haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentliches Kaufmanns für:
a. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b. die sorgfältige Auswahl u. Überwachung der Leistungsträger;
c. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung;
d. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
6.2 Garantien werden von "Freiburg Aktiv" nur bei ausdrücklicher
Vereinbarung übernommen.
6.3 Für die Vermittlung fremder Leistungen lt. Ziffer 3.4 haftet "Freiburg
Aktiv" nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht
für die Leistungserbringung selbst.
6.4 Stellt "Freiburg Aktiv" Leihräder den Reiseteilnehmern
zur Verfügung, haftet der Kunde selbst für jegliche Beschädigung
oder Verlust des Leihrades.
7. HAFTUNG
7.1 Die Teilnahme an den Touren oder Reisen erfolgt auf eigene Gefahr und
Verantwortung, insbesondere hat er selbst gerade bei sportlichen Veranstaltungen
(z.B. Laufen, Fahrradfahren, Schwimmen, Klettern) einzuschätzen, ob er
gesundheitlich, physisch und psychisch den Anforderungen der Reise gewachsen
ist. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung
selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung
eines Erziehungsberechtigten oder eines aufsichtspflichtigen Lehrers möglich.
Die Teilnehmer verpflichten sich, auf den Touren die Anweisungen der Reiseleitung
zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln.
7.2 Für Kosten, die durch Krankheit während der Tour oder Reise
entstehen, hat der Teilnehmer selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht
auf einem von "Freiburg Aktiv" zu vertretenden Reisemangel beruht.
Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen
Heimtransport des Reiseteilnehmers hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand
des Kunden zu Bedenken Anlaß gibt, ist er verpflichtet, vor Buchung
der Tour oder Reise einen Arzt aufzusuchen.
7.3 Vertragliche Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b. soweit "Freiburg Aktiv" für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
7.4 Deliktische Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die
Haftung von "Freiburg Aktiv" auf den vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
von "Freiburg Aktiv". Gegenüber Unternehmern haftet "Freiburg
Aktiv" bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei von "Freiburg
Aktiv" zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.
7.5 Mitwirkungspflicht des Kunden
a. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen (z.B.
Reparatur eines defekten Fahrrades) mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden
oder so gering wie möglich zu halten, soweit ihn dies zumutbar ist. Der
Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der zuständigen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen.
b. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel bei der Reiseleitung
vor Ort anzuzeigen und war ihm die Anzeige zumutbar, so stehen ihm Ansprüche
insoweit nicht zu.
c. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigung unverzüglich
dem Reiseleiter oder den Beförderungsunternehmen anzuzeigen und sich
eine schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Ohne Anzeige besteht
Gefahr eines Anspruchverlustes.
8. VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT
Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der
Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis
zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich
zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung
oder Tötung des Kunden verjähren in drei Jahren nach Beendigung
der Reise oder Tour. Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlaß
der Reise oder Tour an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen
deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
9. ALLGEMEINES
9.1. Für öffentliches Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat
"Freiburg Aktiv" nur einzustehen, wenn er sie veranlaßt hat.
In solchen Fällen besteht eine Einstandspflicht nur dann, wenn die Werbung
die Reiseentscheidung den Kunden auch tatsächlich beeinflußt hat.
9.2. Einzelheiten von Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit
der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren
Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
9.3. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
9.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.5. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz
von "Freiburg Aktiv". Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. "Freiburg Aktiv"
ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
9.6. Alle personenbezogene Daten, die "Freiburg Aktiv" zur Abwicklung
der Reise oder Tour zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
Diese AGB gelten ab 01.September 2003.